AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stiftung myclimate – The Climate Protection Partnership
Version: Januar, 2023
A. GELTUNGSRAHMEN
1. Allgemeines
1.1. Die Schweizer Stiftung myclimate – The Climate Protection Partnership („MYCLIMATE“) engagiert sich weltweit für wirksamen Klimaschutz durch Bildung, Beratung und Klimaschutzprojekte. Dies verfolgt MYCLIMATE als gemeinnützige Organisation wissenschaftsbasiert und wirtschaftsorientiert.
1.2. MYCLIMATE ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
a) Klimaschutzprojekte;
b) Nachhaltigkeitsberatung;
c) Klimabildung; und
d) Projektentwicklung.
1.3. Sofern MYCLIMATE Dienstleistungen erbringt, werden diese sowie die dazu spezifisch geltenden Konditionen von MYCLIMATE mit dem Kunden individuell vereinbart (der DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG). Es gelten insb. die Bestimmungen in Abschnitt B dieser AGB.
1.4. Projekte oder Tätigkeiten in den Bereichen Klimaschutz und Klimabildung, die durch SPENDEN oder Klimaschutzbeiträge finanziert sind, werden in einer Vereinbarung über die Verwendung der SPENDEN geregelt (der VEREINBARUNG). Es gelten insb. die Bestimmungen in Abschnitt C dieser AGB.
1.5. Diese AGB gelten für alle von MYCLIMATE erbrachten Dienstleistungen sowie für alle Spenden. Sämtliche Leistungen, einschliesslich Nebenleistungen von MYCLIMATE erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Durch den Abschluss des DIENSTLEISTUNGS-VERTRAGS oder der VEREINBARUNG erklärt sich der Kunde mit den AGB von MYCLIMATE einverstanden.
1.6. Der DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG resp. die VEREINBARUNG geht diesen AGB im Falle von Abweichungen vor, soweit der Inhalt klar belegt werden kann (insb. Schriftlichkeit). Die Bestimmungen dieser AGB gelten jeweils ergänzend zum DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG resp. zur VEREINBARUNG. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. des Spenders werden nicht anerkannt, es sei denn, MYCLIMATE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
B. DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG
2. Vertragsabschluss
2.1. Der DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG kommt erst mit der beidseitigen Unterzeichnung des mit dem Kunden individuell vereinbarten, schriftlichen DIENSTLEISTUNGS-VERTRAGS zustande.
3. Zahlungen
3.1. Dienstleistungen, welche MYCLIMATE gemäss dem DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG erbringt, sind gemäss der darin netto vereinbarten Konditionen zu entschädigen. Diese Dienstleistungen sind entsprechend mehrwertsteuerpflichtig, es sei denn, eine spezifische Leistung sei von der Mehrwertsteuer befreit (wie insb. Bildungsmassnahmen und Dienstleistungsexporte). Der Nettopreis aller mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistungen erhöht sich entsprechend um den jeweils anwendbaren Mehrwertsteuersatz. Änderungen und Anpassungen in der Mehrwertsteuergesetzgebung bleiben vorbehalten.
3.2. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG werden Rechnungen jeweils 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug in der ausgewiesenen Währung zu erfolgen. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen und dürfen den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag nicht mindern.
3.3. Hält der Kunde die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, so gerät er ohne Mahnung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit in Verzug und schuldet MYCLIMATE Verzugszinsen von 5 % p.a. MYCLIMATE behält sich die Geltendmachung von Schadenersatz ausdrücklich vor.
4. Kundendaten
4.1. Der Kunde gewährt MYCLIMATE im Bedarfsfall Zugang zu den für die Erbringung der Dienstleistung relevanten kundenspezifischen Daten resp. Wissensträgern.
4.2. Der Kunde garantiert gegenüber MYCLIMATE die Korrektheit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. MYCLIMATE übernimmt keine Haftung für Mängel oder Folgeschäden des Kunden, wenn der von MYCLIMATE erbrachten Dienstleistung inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden zugrunde liegen.
4.3. MYCLIMATE verwendet und behandelt die vom Kunden erhaltenen Daten und Informationen vertraulich gemäss den Bestimmungen dieser AGB (insb. Ziff. 17). MYCLIMATE ist jedoch berechtigt, Daten in verarbeiteter oder abgeleiteter Form, welche u.a. auf Daten des Kunden basieren können, für statistische, wissenschaftliche oder werbliche Zwecke weiterzuverwenden. Bei einer diesbezüglichen Veröffentlichung anonymisiert MYCLIMATE den Kundennamen oder holt zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Veröffentlichung des Kundennamens ein.
5. Berichte
5.1. Berichte resp. wissenschaftliche Analysen und andere Dienstleistungen, welche MYCLIMATE gemäss DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG erstellt, dürfen vom Kunden nur zu den im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG spezifizierten Zwecken verwendet werden.
5.2. Sämtliche Urheberrechte bezüglich der von MYCLIMATE erstellten Berichte verbleiben bei MYCLIMATE, es sei denn, eine Übertragung der Urheberrechte auf den Kunden sei im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG ausdrücklich vereinbart.
5.3. Daten und Berechnungen, die von MYCLIMATE an den Kunden weitergegeben werden, fallen ebenfalls unter die Geheimhaltung.
6. IT-Dienstleistungen und IT-Tools
6.1. MYCLIMATE setzt im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für Kunden verschiedene Software-Lösungen ein (die IT-TOOLS). MYCLIMATE konfiguriert die IT-TOOLS gemäss den Vorgaben des Kunden resp. adaptiert die IT-TOOLS an das System des Kunden und unterhält die IT-TOOLS gemäss den Bestimmungen des Dienstleistungs-Vertrags.
6.2. Nutzungsberechtigung, Verwendungszweck und Nutzungsentgelte hinsichtlich der IT-TOOLS richten sich nach dem DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG. Für ecoinvent Hintergrunddaten die in MYCLIMATE IT-TOOLS zugänglich gemacht werden, gelten zusätzlich die «Terms of Use for Users of myclimate Software Applications Using ecoinvent Data».
6.3. Die von MYCLIMATE bereitgestellten IT-TOOLS sind ausschliesslich für die im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG vereinbarten Zwecke einzusetzen. MYCLIMATE lehnt jegliche Haftung bei nicht zweckgemässer Verwendung der IT-TOOLS ab.
6.4. MYCLIMATE ist bestrebt, unterbruchsfreie Dienstleistungen anzubieten und arbeitet nach dem Best-Effort-Prinzip. MYCLIMATE übernimmt keine Haftung bei einer temporären Nicht-Verfügbarkeit der IT-TOOLS.
7. Seminare und Lehrmittel
7.1. MYCLIMATE führt im Rahmen der Klimabildung zahlreiche Seminare, Unterrichtslektionen und Weiterbildungen durch. Eine geplante Bildungsveranstaltung wird nur durchgeführt, wenn die im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG vereinbarte Anzahl Personen daran teilnimmt. MYCLIMATE teilt dem Kunden spätestens drei Tage vor der geplanten Durchführung verbindlich mit, ob die Bildungsveranstaltung durchgeführt wird.
7.2. MYCLIMATE behält sich vor, bei Absage einer vereinbarten Bildungsveranstaltung seitens des Kunden bzw. bei Nichtdurchführung einer geplanten Bildungsveranstaltung aufgrund Nichterreichen der vereinbarten Mindest-Teilnehmerzahl eine Umtriebsentschädigung in Höhe der MYCLIMATE in Vorbereitung der geplanten Bildungsveranstaltung bereits entstandenen Kosten zu erheben.
7.3. MYCLIMATE stellt für bestimmte Bildungsprojekte Lehrmittel zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Lehrmittel durch MYCLIMATE erfolgt gemäss individueller Vereinbarung entweder gegen separate Rechnungstellung oder kostenfrei im Rahmen einer vereinbarten Durchführung eines Bildungsprojektes.
C. VEREINBARUNG
8. Vertragsabschluss
8.1. Die VEREINBARUNG kommt erst mit beidseitiger Unterzeichnung der mit dem Kunden individuell vereinbarten schriftlichen VEREINBARUNG zustande. Dies gilt nicht für den Abschluss einer VEREINBARUNG über einen CO2 Rechner auf den Webseiten von MYCLIMATE. Im letztgenannten Fall kommt der Vertrag mit dem Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars zustande. Das Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars stellt eine verbindliche Willenserklärung für die Zahlung einer SPENDE an MYCLIMATE dar.
9. Spendengelder
9.1. Allgemeine Spenden, Gönnerbeiträge und Klimaschutzbeiträge von Privaten oder von Unternehmen, sofern sie für die Realisierung von Klimaschutzprojekten sowie für die Umsetzung von Klimabildungsprojekten zweckbestimmt sind, gelten für die Einkommens- und Gewinnsteuer als Spenden (die SPENDEN).
9.2. SPENDEN an MYCLIMATE können in allen Schweizer Kantonen von den Steuern abgezogen werden. MYCLIMATE ist in der Schweiz als gemeinnützige Organisation anerkannt und kann Kunden für SPENDEN in der Schweiz Spendenbescheinigungen ausstellen, die von den zuständigen Schweizer Steuerbehörden akzeptiert werden. Änderungen in der Steuergesetzgebung bleiben vorbehalten.
9.3. Vorbehältlich abweichender Bestimmungen in der VEREINBARUNG werden Rechnungen jeweils 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug in der ausgewiesenen Währung zu erfolgen.
10. Klimaschutzbeitrag
10.1. MYCLIMATE ermöglicht sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, ihre Treibhausgasemissionen zu ermitteln und durch SPENDEN die Realisierung von MYCLIMATE-Klimaschutzprojekten und die Erzielung einer konkreten Zahl an Emissionsminderungen („emission reductions“) bzw. -aufhebungen („emission removals“) zu finanzieren (Klimaschutzbeitrag). Die MYCLIMATE-Klimaschutzprojekte reduzieren / erreichen die Treibhausgasemissionen bzw. -aufhebungen direkt an der Quelle, indem klimabelastende Energiequellen durch saubere ersetzt, Methanemissionen vermieden oder natürliche Senken wie Bäume oder Feuchtgebiete angelegt oder wiederbelebt werden. Es werden insbesondere Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Vermeidung von Methanemissionen und Renaturierung unterstützt
10.2. MYCLIMATE verpflichtet sich vorbehaltlich besonderer Bestimmungen in der jeweiligen VEREINBARUNG, alle Klimaschutzbeiträge in CO2-Tonnenäquivalenz (tCO2e) auszudrücken und bestimmten Klimaschutzprojekten zuzuweisen. MYCLIMATE versichert, dass jede finanzierte tCO2e verifiziert und, falls ein externer Projektstandard zur Anwendung kommt, durch unabhängige Dritte zertifiziert wird. MYCLIMATE versichert weiter, dass alle vertraglich so vereinbarten Emissionsminderungen und -Aufhebungen in international anerkannten, öffentlichen Registern geführt werden, wenn solche durch den verwendeten Projektstandard angeboten werden, oder alternativ in einem internen Register, falls es kein solches Register gibt. Eine Allokation und Stilllegung für den Kunden wird im Register durch MYCLIMATE vermerkt.
10.3. Vorbehältlich abweichender Bestimmungen in mit Unternehmen getroffenen VEREINBARUNGEN verpflichtet sich MYCLIMATE, sicherzustellen, dass (unter Ausnahme von Projekten im Landnutzungs- und Waldbereich gemäss 10.3.1) bis spätestens drei Jahre nach Eingang eines Klimaschutzbeitrags die entsprechenden Emissionsminderungen erzielt, allenfalls gemäss 10.2, zertifiziert und/oder verifiziert sind und für den Kunden stillgelegt werden. Die drei Jahre werden berechnet ab dem Jahr des Eingangs der Zahlung bis zum Ende des Kalenderjahres im dritten Folgejahr.
10.3.1 Vorbehältlich abweichender Bestimmungen in mit Unternehmen getroffenen VEREINBARUNGEN verpflichtet sich MYCLIMATE, sicherzustellen, dass in Projekten im Landnutzungs- und Waldbereich bis spätestens drei Jahre nach Eingang eines Klimaschutzbeitrags die entsprechenden Emissionsminderungen und -Aufhebungen für den Kunden reserviert wurden und die Massnahmen, die zu solchen Emissionsminderungen und -Aufhebungen führen, innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden. Die Aufhebungen finden über den Zeitraum der Senkenwirkung, gemäss Projektdokumentation und/oder angewandten Standard statt.
10.3.2 Im Fall einer unvorhergesehenen Verzögerung oder absehbaren Mindergenerierung bzw. fehlenden Generierung von Emissionsminderungen und -Aufhebungen in den ausgewählten MYCLIMATE-Klimaschutzprojekten gewährleistet MYCLIMATE, wenn nicht anders mit dem Kunden abgemacht, die Realisierung des Klimaschutzbeitrags:
a) durch Emissionsminderungen und -Aufhebungen im ausgewählten Klimaschutzprojekt aus einer späteren Verifizierungsperiode, bzw. einem abweichenden Stilllegungs- oder Reservationstermin (als in 10.3. vorgesehen) , oder
b) durch Emissionsminderungen und -Aufhebungen eines anderen Klimaschutzprojektes desselben Projektstandards mit demselben Stilllegungs- oder Reservationstermin (wie in 10.3. vorgesehen), oder
c) durch Emissionsminderungen und -Aufhebungen eines anderen Klimaschutzprojektes desselben Projektstandards mit abweichenden Stilllegungs- oder Reservationstermin (als in 10.3. vorgesehen).
10.4. Alle von MYCLIMATE stillgelegten Zertifikate repräsentieren einen konkreten, nach den Methoden und Regeln des vertraglich vereinbarten Projektstandards berechneten und verifizierten Minderungserfolg. Wenn die Vereinbarung keine besonderen Regelungen enthält, kann der Kunde den betreffenden Klimaschutzbetrag gemäss Artikel 15 (unten) öffentlich machen. Inwieweit der Kunde den betreffenden Klimaschutzbetrag als „CO2-Kompensation“ oder „klimaneutral“ kennzeichnen darf, bemisst sich nach den Regeln des jeweiligen Projektstandards und den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen. MYCLIMATE übernimmt keine Gewährleistung, ob oder inwieweit die Zertifikate in nationalen Bilanzierungssystemen abgebildet werden und was die Eignung der Zertifikate für Kompensationswecke angeht. Das gilt auch, wenn die Zertifikate aus Projekten herrühren, für die der Herkunftsstaat ein Autorisierungsschreiben nach den in Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bzw. seinen Umsetzungsbestimmten niedergelegten Grundsätzen ausgestellt und darin einen sogenannten korrespondieren Abgleich („corresponding adjustment“) angekündigt hat. MYCLIMATE ist hier nur insofern verantwortlich, als die an den Kunden gelieferten Zertifikate aus dem betreffenden Projekt stammen und verifiziert wurden. Ob und wieweit der Herkunftsstaat den jeweiligen korrespondierenden Abgleich unternimmt, fällt ausserhalb des Verantwortungsbereichs MYCLIMATEs. Der Kunde kann nicht die Abnahme der jeweiligen Zertifikate unter Verweis auf einen etwaig fehlenden korrespondierenden Abgleich verweigern. MYCLIMATE kann verlangen, dass der Kunde die Kennzeichnung als „CO2-Kompensation“, „klimaneutral“ oder die Nutzung eines ähnlichen Begriffs unterlässt, sofern Grund für die Annahme besteht, dass die Bezeichnung nach den Regeln des Projektstandards oder rechtlichen Bestimmungen unzulässig und/oder irreführend ist.
10.5. Sofern der Kunde den Spendenbeitrag nach der Höhe der eigenen Treibhausgasemissionen bemisst, verweist MYCLIMATE darauf, dass die Ermittlung der Treibhausgasemissionen allein auf den vom Spender angegebenen Daten basiert. MYCLIMATE ist insbesondere nicht verantwortlich für inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Spenders oder für Berechnungsfehler, welche aufgrund inkorrekter, fehlerhafter oder unvollständiger Daten des Spenders entstehen.
11. Klimabildungsprojekte
11.1. MYCLIMATE verwirklicht im Rahmen der Klimabildung verschiedene Sensibilisierungsprojekte für diverse Alters- und Zielgruppen.
11.2. Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen unterstützen diese Projekte der MYCLIMATE Klimabildung mit SPENDEN. Die Spenden werden durch MYCLIMATE gemäss der Zweckbestimmung in der VEREINBARUNG eingesetzt.
11.3. Einrichtungen der öffentlichen Hand unterstützen Projekte der MYCLIMATE Klimabildung durch Zuwendungen, welche mehrwertsteuerrechtlich als Subventionen gelten. Diese Zuwendungen werden durch MYCLIMATE gemäss der Zweckbestimmung in der VEREINBARUNG eingesetzt.
D. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
12. Beendigung von Verträgen
12.1. Vorbehältlich abweichender Bestimmungen im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der VEREINBARUNG können sowohl der Kunde als auch MYCLIMATE den DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder die SPENDEN-VEREINBARUNG ordentlich und ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten auf Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsabschluss.
12.2. Aus wichtigen Gründen kann ein DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder eine VEREINBARUNG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, etwa wenn:
a) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach zweifacher Mahnung nicht nachgekommen ist.
b) eine Vertragspartei zahlungsunfähig geworden ist resp. über ihr Vermögen der Konkurs eingeleitet oder der Konkurs mangels Vermögens abgewiesen wird, oder
c) Aussagen oder Handlungen des Kunden Werten und Zielen von MYCLIMATE zuwiderlaufen oder durch das Verhalten des Kunden für MYCLIMATE ein Reputationsschaden entstehen kann.
12.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der VEREINBARUNG mittels eingeschriebenen Briefes an die andere Vertragspartei zu richten. Kündigungen von Seiten des Kunden sind an folgende Adresse zu senden:
Stiftung myclimate – The Climate Protection Partnership
Pfingstweidstrasse 10
CH 8005 Zürich
Schweiz
13. Haftung
13.1. Vorbehältlich einer abweichenden Regelung im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der VEREINBARUNG haftet MYCLIMATE ausschliesslich für Schäden, die als direkte Folge der Verletzung von wichtigen Vertragspflichten durch MYCLIMATE entstehen, und welche MYCLIMATE (resp. ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
13.2. Jegliche weitergehende Haftung von MYCLIMATE wird wegbedungen. Insbesondere haftet MYCLIMATE nicht für Schäden, die auf einem Grund beruhen, der ausserhalb der Kontrolle von MYCLIMATE liegt, wie insb. Schäden durch Feuer, Unwetter, Naturkatastrophen, unverschuldete Ausfälle der technischen Infrastruktur wie Server, Kommunikationseinrichtungen, Internet oder Stromversorgung, Krieg oder Terrorismus, Atomunfall, politische Unruhen, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik und dergleichen. MYCLIMATE haftet ebenfalls nicht für Schaden, der daraus entsteht, dass ein Partner oder Lieferant von MYCLIMATE von entsprechenden Umständen betroffen ist und MYCLIMATE als Folge davon ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. MYCLIMATE haftet insbesondere auch nicht für Schäden, einschließlich Reputationsschäden, die aus Fehlern oder Versäumnissen eines Projektstandards, eines Zertifikate-Registers, eines Gastlandes oder eines unabhängigen Verifizierers herrühren.
14. Informationen
MYCLIMATE informiert jährlich mit einem Jahresbericht umfassend über die Mitteleingänge, Mittelverwendung und die dadurch realisierten Klimaschutz- und Klimabildungsprojekte. Die jeweiligen Jahresberichte sind auf der Webseite www.myclimate.org zum Download verfügbar. MYCLIMATE gibt keine Garantie, dass Informationen, welche durch MYCLIMATE zugänglich gemacht werden, frei von Fehlern sind oder ohne Weiteres mit ausländischem Recht übereinstimmen.
15. Nutzung von Labels, Namen und Logos
15.1. MYCLIMATE gewährt dem Kunden das Recht, die Vertragsbeziehung zu MYCLIMATE Dritten bekanntzugeben und die eigene Unterstützung der MYCLIMATE Klimaschutz- und Klimabildungsprojekte in den eigenen Kommunikationsmitteln, insbesondere der Webseite, dem Jahresbericht oder offiziellen Pressemitteilungen zu verwenden und dabei die Marke MYCLIMATE gemäss den Bestimmungen dieser AGB sowie der jeweils geltenden und auf der Webseite www.myclimate.org veröffentlichten Richtlinien von MYCLIMATE betreffend des Corporate Designs zu verwenden. Die Verwendung der Marke MYCLIMATE setzt die vorgängige schriftliche Zustimmung von MYCLIMATE voraus
15.2. Die Verwendung eines MYCLIMATE-Labels setzt eine entsprechende Vereinbarung im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der VEREINBARUNG voraus. Der Kunde ist bei Verwendung des MYCLIMATE-Labels verpflichtet, die Bestimmungen dieser AGB sowie die jeweils geltenden und auf der Webseite www.myclimate.org veröffentlichten Richtlinen von MYCLIMATE betreffend des Corporate Designs einzuhalten.
15.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen der Marke MYCLIMATE sowie (bei entsprechender vertraglicher Berechtigung) des MYCLIMATE-Labels und damit in Zusammenhang stehenden Darstellungen innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe von MYCLIMATE zu vollziehen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, sämtliches Marketingmaterial auf eigene Kosten innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter schriftlicher Mitteilung durch MYCLIMATE ebenfalls den neuen Darstellungen von MYCLIMATE anzupassen.
15.4. Der Kunde gewährt MYCLIMATE ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Verwendung des Namen und Kennzeichens des Kunden zu Bekanntmachungszwecken. MYCLIMATE darf den Kunden auf der eigenen Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen, es sei denn, die Parteien hätten eine davon abweichende Regelung in einem DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der VEREINBARUNG getroffen.
15.5. Die Berechtigung zur Verwendung der Marke MYCLIMATE oder gegebenenfalls des MYCLIMATE –Labels entfällt in jedem Falle bei andauernder Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des DIENSTLEISTUNGS-VERTRAGS oder der VEREINBARUNG, bei grober Verletzung von Pflichten aus diesen AGB, bei Schädigung der Reputation von MYCLIMATE oder bei Aussagen oder Handlungen des Kunden, die Werten und Zielen von MYCLIMATE zuwiderlaufen. MYCLIMATE kann dem Kunden vor Entzug der Berechtigung eine Frist zur Korrektur des Fehlverhaltens setzen.
15.6. Nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung gegenseitig zur Verfügung gestellten Materialien und Rechte (wie insb. Logos, Labels) nicht weiterverwendet werden und sind, wo erforderlich, zurückzugeben. Davon ausgeschlossen ist die Erwähnung der Zusammenarbeit als Referenz.
16. Webseiten
16.1. MYCLIMATE betreibt diverse Webseiten zu Informationszwecken, zur Bereitstellung von Online-CO₂-rechnern oder für spezifische Projekte der Klimabildung (die WEBSEITEN). Die IT-TOOLS gelten nicht als WEBSEITEN, auch wenn sie auf einem Online-Server zur Verfügung gestellt werden.
16.2. Für die Inhalte der WEBSEITEN übernimmt MYCLIMATE keine Haftung. Die Haftung für Schäden jedwelcher Art, die aus oder im Zusammenhang mit dem Zugriff auf, der Nutzung oder dem Abfragen der WEBSEITEN oder dem Gebrauch der darauf abrufbaren Informationen, entstehen, wird vollumfänglich ausgeschlossen. Informationen und Daten auf den WEBSEITEN dienen allein Informationszwecken. Insbesondere wird keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernommen. MYCLIMATE haftet nicht für eine fehlende Zugänglichkeit der WEBSEITEN resp. spezifischer Anwendungen und Funktionalität der WEBSEITEN.
16.3. MYCLIMATE haftet insbesondere nicht für die Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit von Informationen und Äusserungen Dritter, auch wenn solche Informationen bzw. Äusserungen den Nutzern auf einer von MYCLIMATE betriebenen WEBSEITE oder Social Media Plattform zugänglich gemacht werden. Weiter haftet MYCLIMATE nicht für Links auf Webseiten Dritter und den Inhalt solcher Webseiten.
16.4. Für ecoinvent Hintergrunddaten die auf MYCLIMATE Webseiten zugänglich gemacht werden, gelten zusätzlich die «Terms of Use for Users of myclimate Software Applications Using ecoinvent Data».
16.5. Widerrechtliche oder diffamierende Äusserungen auf den WEBSEITEN sind nicht zulässig und werden durch MYCLIMATE umgehend gelöscht. MYCLIMATE behält sich rechtliche Schritte gegenüber fehlbaren Nutzern vor.
17. Datenschutz
17.1. Die Stiftung myclimate behandelt grundsätzlich alle persönlichen Daten von Kunden bzw. Nutzern gemäss dem geltenden Datenschutzgesetz (DSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
17.2. Alle Informationen in Bezug auf den Umgang mit Kundendaten sind in der „Datenschutzinformation“ geregelt, die in der jeweils aktuellen Version auf den von myclimate betriebenen Websites veröffentlicht ist.
18. Vertragsänderungen
18.1. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen der DIENSTLEISTUNGS-VERTRÄGE und VEREINBARUNGEN bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
18.2. MYCLIMATE ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version wird auf der Homepage publiziert und/oder dem Kunden zugestellt. Für den Vertrag oder die Offerte gelten, die zum Zeitpunkt der letzten Unterschrift (Wirksamkeitsdatum des Vertrages) auf der Homepage publizierten oder die dem Kunden zugestellten AGBs von MYCLIMATE.
19. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1. Die AGB und (vorbehältlich abweichender Bestimmung) jeder DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG resp. VEREINBARUNG unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen.
20.2. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit AGB oder einem DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder der VEREINBARUNG sind – vorbehältlich abweichender Bestimmungen im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der SPENDEN-VEREINBARUNG – die Gerichte am Sitz der Stiftung MYCLIMATE (Zürich, Schweiz) zuständig. MYCLIMATE steht es jedoch frei, ihre Ansprüche vor anderen zuständigen Gerichten an einem anderen Ort in der Schweiz oder im Ausland geltend zu machen.